Eine sichere Zukunft mit Garantie-Sparen als Fonds oder Versicherung
Garantie-Sparen als Fonds oder Versicherung ist ein flexibles Ansparprodukt, das sich durch ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Ertrag und Sicherheit auszeichnet. Mit dem Garantie-Sparen als Fonds oder Versicherung profitieren Sie schon mit kleinen regelmäßigen Ansparbeträgen von langfristig stabilen Erträgen. Ihre Gewinne werden abgesichert und gehen nicht verloren (80%ige Höchststandsgarantie).
Optimal investiert
Durch die breite Streuung in unterschiedliche Anlageklassen weltweit wird jeweils in die ertragreichsten Märkte investiert. Bei Garantie-Sparen als Versicherung können auch Ablebensrisiken auf Wunsch abgesichert werden.
Ihr Nutzen
Hinweise
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Garantie-Sparen als Fonds oder Versicherung - Hohe Ertragschancen, abgesicherte Gewinne und Flexibilität: Fordern Sie jetzt alle Unterlagen an.
Die Finanzmarktaufsicht warnt:
Der Garantie-Spar-Fonds kann bis zu 100 v.H. in Veranlagungen gemäß § 20a Abs. 1 Z 3 InvFG 1993 (Alternative Investments) investieren, die im Vergleich zu traditionellen Anlagen ein erhöhtes Anlagerisiko mit sich bringen. Insbesondere bei diesen Veranlagungen kann es zu einem Verlust bis hin zum Totalausfall des darin veranlagten Kapitals kommen.
Die Möglichkeit dieses Totalausfalls ist aufgrund der beschriebenen Garantie im vereinfachten Verkaufsprospekt unter Punkt 2.2.2. auf 20% herabgesetzt.
Garantiegeber: Österreichische Volksbanken-AG. Die Qualität der Garantie ist abhängig von der Bonität des Garantiegebers.
Der Garantie-Spar-Fonds, ein gemischter Dachfonds gemäß § 20a InvFG, wird nach einem Mehrstufen-Sicherheitsmodell (CPPI-Modell) gemanagt. Die Gewichtung der Vermögensgegenstände wird über einen dynamischen Allokationsprozess festgelegt. Durch diese Gestionierungsbeschränkungen kann es dazu kommen, dass die Veranlagung über längere Zeiträume nicht an der Entwicklung des Aktienmarktes partizipiert.
Prospekthinweis: Die veröffentlichten Prospekte dieses Investmentfonds in ihrer aktuellen Fassungen inklusive sämtlicher Änderungen seit Erstverlautbarung stehen dem Interessenten unter www.volksbankinvestments.com und in den Hauptanstalten und Geschäftsstellen der Volksbankengruppe zur Verfügung.
Die veröffentlichten Prospekte werden in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung gestellt.
Die Kapitalanlagegesellschaft weist in Abstimmung mit der FMA darauf hin, dass mit 01.09.2011 das Investmentfondsgesetz (InvFG) 2011 in Kraft tritt. Die in den Fondsbestimmungen und Verkaufsprospekten genannten gesetzlichen Verweise beziehen sich auf das InvFG 1993, da die Fondsbestimmungen aus Basis der im Zulassungszeitpunkt geltenden Rechtslage genehmigt wurden.
Performancehinweis: Die Wert- und Ertragsentwicklungen von Investmentfonds können nicht mit Bestimmtheit vorausgesagt werden. Performanceergebnisse der Vergangenheit (Quelle: OeKB) lassen keine Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Investmentfonds zu. Ausgabe- und Rücknahmespesen, sowie Provisionen, Gebühren und andere Entgelte sind in der Performanceberechnung nicht berücksichtigt und können sich mindernd auf die angeführte Bruttowertentwicklung auswirken.